Lockdown in Österreich: Maskenpflicht und Abstand halten!

Das Ministerium hat dem Ersten Österreichischen Dachverband Legasthenie (EÖDL) als Berufsverband der diplomierten Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer und Lerndidaktiker schriftlich folgende Informationen zur Masken- und Abstandspflicht mitgeteilt, die im Einzelunterricht von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bis auf weiteres zu beachten sind.

Gerne geben wir die Stellungnahme des österreichischen Sozialministeriums hier weiter:

Maskenpflicht

„Das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske) wird für folgende Bereiche verpflichtend:

– Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels sowie von Betriebsstätten nicht-körpernaher Dienstleistungsbetriebe (körpernahe Dienstleistungen bleiben weiterhin untersagt)

Die FFP2-Pflicht gilt auch für genesene und geimpfte Personen.

Für Kinder gilt: Kleinkinder bis 2 Jahre dürfen keine Masken tragen (Erstickungsgefahr), Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr können einen MNS tragen, wenn dieser toleriert wird. Ständige Kontamination des Schutzes mit den Händen ist kontraproduktiv. Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Da Legasthenietraining nicht-körpernahe Dienstleistungen darstellen, gilt die FFP2-Maskenpflicht grundsätzlich auch in diesem Bereich.

Abstand halten

„Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist grundsätzlich ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.

Kann auf Grund der Eigenart der Dienstleistung 1. der Mindestabstand von zwei Metern zwischen Kunden und Dienstleister und/oder 2. vom Kunden das Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske ohne Ausatemventil) nicht eingehalten werden, so ist diese nur zulässig, wenn durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann (z.B. Aufstellen von Plexiglaswänden).“

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Stand: 02.02.2021)

Bitte beachten Sie die ständig aktualisierten FAQs zum Thema “ FFP2-Masken, MNS und Abstandspflicht“ des Sozialministeriums:

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Mechanische-Schutzvorrichtung-(MNS).html

Pädagogisches Einzeltraining:

Laut den aktuellen Bestimmungen in Österreich ist es möglich, ein Training während des Lockdowns in Person anzubieten, da es sich um eine Dienstleistung ohne Körpernähe handelt. Der Trainer ist jedoch dazu angehalten, diverse Hygienemaßnahmen einzuhalten:

  • Tragen Sie eine FFP2-Maske und achten Sie darauf, dass auch Ihr Schützling altersentsprechend (siehe oben) einen Mund- und Nasenschutz oder ebenfalls eine FFP2-Maske trägt! Gesichtsvisiere sind nicht zulässig. 
  • Halten Sie unbedingt den Mindestabstand von 2 Metern ein oder verwenden Sie eine Plexiglaswand. Vermeiden Sie es, dass Sie die Trainingskandidaten angreifen, wenn Sie z.B. Übungen für das Körperschema durchführen.
  • Desinfizieren Sie Arbeitsmaterialien und Oberflächen, die häufig berührt werden (z.B. Schreibtisch, Knöpfe, Stifte, Handgriffe bei Türen und Laden). Achten Sie darauf, dass der Arbeitsplatz zwischen den einzelnen Kandidaten gereinigt und desinfiziert wird.
  • Lassen Sie genug zeitlichen Abstand zwischen den Trainingseinheiten, um die Räumlichkeiten gut vorzubereiten und vor allem zu lüften. Sorgen Sie immer für ausreichend Frischluft. 
  • Arbeiten Sie in einem großen Raum, der das Einhalten des Abstands ermöglicht. Halten Sie den Kandidaten dazu an, öfters die Hände zu waschen und während des Trainings nicht mit den Händen in das Gesicht zu fahren (altersentsprechend).
  • Arbeiten Sie mit Terminvereinbarung, damit Kundenkontakte genau verfolgt und gesteuert werden können. Identität der Kunden/Trainingskandidaten und die Dauer ihres Aufenthalts müssen bekannt und nachvollziehbar sein.
  • Bitte achten Sie auf sich und Ihre Kandidaten!

Pädagogisches Ferntraining:

Grundsätzlich sollte aber, wenn möglich, auf Ferntraining umgestellt werden. In Ihrem Online-Kundencenter finden Sie im Menüpunkt „News“ einen Leitfaden, der sich mit den Möglichkeiten der digitalen Testung und Förderung über die Ferne beschäftigt. Der „Leitfaden für Testungen, Trainings- & Förderstunden über die Ferne“ enthält zahlreiche Tipps zu Aufgaben, Ideen, Online-Plattformen und Programme, die Sie in die betreffenden Stunden einbauen können. 

Diplomierte Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer und Lerndidaktiker sind in diesen Zeiten besonders gefordert, Eltern auch ihre Unterstützung beim Erarbeiten des aktuellen Schulstoffs anzubieten, damit die Kinder gut durch diese Zeit kommen. Eltern und Erziehungspersonen können oftmals sehr überfordert sein, ihren Kindern nun zu Hause bei der Bewältigung der großen Mengen an Schulaufgaben zu helfen. Eine Unterstützung durch Experten könnte vielen Eltern und Kindern gerade jetzt von großem Nutzen sein!

Bei Fragen steht Ihnen das gesamte Team des EÖDLs sehr gerne zur Verfügung:

[email protected]
Telefon: +43 463 55660
WhatsApp: +43 660 5566000
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 und 12:30-17, Fr 8-12:30


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