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Rechtliche Hinweise

Das Geschäftsordnungsgesetz 1975, BGBl. Nr. 410, sieht die Möglichkeit vor, sich mit Bürgerinitiativen direkt an den Nationalrat zu wenden.

Bürgerinitiativen

Bürgerinitiativen betreffen Anliegen von mindestens 500 österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern an die Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes. Sie sind dem Nationalrat gebührenfrei in Form einer Eingabe zu übermitteln. Diese Eingabe wird im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen weiter behandelt.

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen selbst kann kein Gesetz beantragen. Er kann jedoch Stellungnahmen von Ministerien bzw. anderen Institutionen einholen, Hearings mit Expertinnen und Experten durchführen oder aber die Beratung durch einen anderen Fachausschuss ermöglichen, der auch eine Gesetzesinitiative ergreifen kann.

Die Daten werden nach Beendigung der Bürgerinitiative an den Nationalrat gesandt, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2007, vernichtet (gem. Prinzip der Datensparsamkeit).

Sie können mit Ihrer Unterschrift helfen, dass dieses Anliegen vom Nationalrat behandelt wird. Wir bitte um Ihre Mithilfe. Bitte drucken Sie eine Liste aus - sammeln Sie Unterschriften von österreichischen Staatsbürgen (ab 19 Jahren) und senden die Originale an den EÖDL.